1. Anmeldung, Vertragsabschluss

1.1 Die Nutzung von Loft-Net e.K. – nachfolgend L-N genannt - Diensten kann nur erfolgen, wenn der Kunde über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

1.2 Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Kunde als Grundlage des Vertrages die vorliegenden AGB.

1.3 L-N behält sich die Annahme des Antrags vor. Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung der Anlage des Vertrages durch L-N oder durch die Bereitstellung der vom Kunden beauftragten Leistung zustande.

1.4 Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung erteilt hat.

1.5 Der Vertrag setzt die technische Machbarkeit eines L-N Anschlusses voraus, welche jedoch erst nach Erhalt des Auftrags durch Messung der Erreichbarkeit festgestellt werden kann. Sollte sich die Umsetzung als nicht durchführbar erweisen, erhält der Kunde nach Rückgabe von Hard- und Software bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurück.

2. Widerrufsfrist

2.1 Gemäß §§ 355, 312 d BGB weist L-N auf folgendes hin: Der Kunde ist an seinen Antrag nicht mehr gebunden, wenn er binnen einer Frist von 14 Tagen vor dem erfolgreichen Test am Kundenstandort diesen Vertrag widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z. B. per Brief oder Fax) an die Geschäftsadresse: Loft-Net e.K., Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen, zu richten. Zur Fristwahrung genügt der rechtzeitige Empfang des Widerrufs. Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens aber, wenn L-N mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt oder der Kunde diese durch die Möglichkeit der Nutzung von einem L-N Anschluss selbst veranlasst hat.

3. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung

3.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines L-N Anschluss, mit dem Kunden Daten empfangen und senden können.
3.2 Der dauerhafte Betrieb liegt in der Natur eines L-N Anschlusses und kann daher im täglichen Betrieb mit Rücksicht auf Wartungs- und Servicearbeiten als nahezu dauerhaft ca. 99% angenommen werden.

4. Nutzung eines Loft-DSL Anschlusses

4.1 L-N erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen der zurzeit technischen und betrieblichen Möglichkeiten. L-N weist den Kunden darauf hin, dass zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen eines L-N Anschlusses eintreten können, die außerhalb des Einflussbereiches von L-N stehen. L-N ermöglicht dem Kunden daher die Inanspruchnahme eines L-N Anschlusses nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auf die L-N Einfluss nehmen kann. L-N haftet nicht für Verzögerungen, Beeinträchtigungen, Beschränkungen oder Leistungshindernisse, sowie Unterbrechungen der Dienstleistungen, die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere übernimmt L-N keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz.

4.2 Durch Wartung und Weiterentwicklung von L-N Anschlüssen können zeitweilige Einschränkungen oder Unterbrechungen der Internetdienste auftreten. L-N wird sich bemühen, diese Arbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchzuführen, um Ausfallzeiten und Beeinträchtigungen für den Kunden gering zu halten.

4.3 Die maximale Übertragungsrate im Internet ist abhängig davon, wie die Auslastung eigener und fremder Übertragungswege sowie die Auslastung und Verfügbarkeit von Servern und Weiterleitungsstellen ist. Der Kunde erkennt an, dass die Übertragungsleistung auch von der Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und L-N in keiner Weise für dessen Funktion verantwortlich ist.

4.4 L-N wird Störungen und sonstige Mängel, die im Verantwortungsbereich von L-N liegen, im Rahmen des technisch Machbaren beheben und sich bemühen, die Störung innerhalb von 48 Stunden zu beseitigen.

4.5 Ein L-N Anschluss wird ausschließlich für die persönliche Verwendung des Kunden bereitgestellt. Es ist untersagt, Serverdienste jeglicher Art über einen L-N Anschluss zu betreiben, anzubieten oder abzuwickeln. Unter Rücksichtnahme auf die anderen Kunden behält sich L-N das Recht vor, bestimmte Anwendungen mit hohen Bandbreitenanforderungen (z. B. bei Tauschbörsen) zu beschränken.

4.6 Nach der Installation von Hard- und Software durch L-N führt L-N eine Funktionsüberprüfung am Kunden-PC durch. Danach übernimmt L-N keine Gewährleistung für die Software, soweit etwaige Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder zurechenbaren Handlung von L-N beruhen.

4.7 Vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche ihm obenliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist.

4.8 L-N ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich (§§-11 TDG). L-N weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur
Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des Teledienstegesetzes, des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderen Vorschriften des geltenden deutschen Rechts bestehen kann und L-N nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften hiervon Gebrauch machen wird.

5. Allgemeine Pflichten und Haftung der Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung sämtliche personenbezogene Daten sachlich richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten sich die bei der Anmeldung angegebenen Stammdaten oder Zahlungsdaten während der Laufzeit dieses Vertrages ändern, ist der Kunde verpflichtet, dies L-N unverzüglich zu melden.

5.2 Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch L-N notwendig sind. Als Voraussetzung gelten insbesondere der 230V-Stromanschluss für einen L-N Anschluss sowie die für ein Netzwerkkabel benötigte Verlegestrecke. Die L-N Antenne wird von L-N an einen vorhandenen Blitzschutz angeschlossen. Ist dieser nicht vorhanden, wird L-N einen entsprechenden Warnhinweis an der Antennenanlage platzieren.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste von L-N. Er versichert im Rahmen der Benutzung, keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) zu verletzen oder gegen geltendes deutsches Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinder-pornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Belästigung und Bedrohung Dritter durch Virenangriff, Kettenbriefe, sowie der Missbrauch der Dienste von L-N für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerkes, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking, sowie Denial of Service Attacken) oder jeglicher Eingriff in das Netz von L-N. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, wird L-N – je nach der Schwere des Eingriffs – den Kunden auf den Verstoß hinweisen, seinen Zugang sperren und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Nimmt der Kunde rechtswidrige Handlungen vor, ist L-N zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt.

5.4 Im W-Lan Bereich darf der Kunde maximal 1 Gerät (PC) an einem L-N Anschluss betreiben. Jedes weitere Gerät unterliegt der Freigabe durch L-N. Die Freigabe außerhalb des eigenen Haushaltes ist untersagt. Eine Freigabe an andere private oder gewerbliche Nutzer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch L-N. Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt. Bei Zuwiderhandlung behält sich L-N das Recht vor, eine zeitlich begrenzte Zugangssperre bis zur Wiederherstellung der Vertragsbedingungen durch den Kunden vorzunehmen und/oder sein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wahrzunehmen (10.2). Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleiben hiervon unberührt.

5.5 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von L-N zulässig.

5.6 Der Kunde hat seine Verbindungs- und Zugangskennung geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. L-N weist daraufhin, dass die Speicherung des Passwortes auf dem Rechner die Gefahr eines Missbauchs durch Dritte hervorruft. Ist zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von der Verbindungs- oder Zugangskennung oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, L-N unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung der betroffenen Kennung zu veranlassen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Kunde zu tragen, soweit er für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist.

5.7 Der Kunde erklärt, dass wenn er (gemäß Ziffer 5.5) Dritten die Nutzung seines Internetzuganges ermöglicht, voll verantwortlich ist für alle Online-Handlungen dieser Personen, für die Kontrolle des Zugangs und der Verwendung durch diese Personen und für die Folgen jeder Art von Missbrauch. Der Kunde haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, sofern er ihn zu vertreten hat oder er ihm sonst zurechenbar ist.

6. Tarife und Abrechnung

6.1 Für die Nutzung eines L-N Anschlusses fallen eine einmalige Einrichtungspauschale sowie monatliche Nutzungsentgelte an.

6.2 Die Zahlung der einmaligen Einrichtungspauschale erfolgt spätestens 7 Tage nach Abschluss des Vertrages. Nach Bereitstellung des L-N Anschlusses und Zahlung des ersten monatlichen Nutzungsentgeltes wird der L-N Anschluss zur Verfügung gestellt. Die Zahlung der einmaligen Einrichtungspauschale und der monatlichen Entgelte sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen und Dienste erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren. In Ausnahmefällen kann auch per Rechnung bezahlt werden. Bei vorzeitigem Widerruf der Einzugsermächtigung durch den Kunden, einer Auflösung oder Sperrung seines angegebenen Kontos ohne Angabe einer alternativen Einzugsermächtigung bzw. einer anderen Bankverbindung hat L-N das Recht, den Internetzugang zu sperren. Sollte der Kunde dies zu vertreten haben, hat L-N zusätzlich das Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung.

6.3 Sämtliche Gebühren für durch den Kunden zu vertretende Rücklastschriften hat der Kunde zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.

6.4 Tritt ein Fall des 6.3 ein oder gerät der Kunde mit der Entgeltzahlung in Verzug, sperrt L-N den Zugang des Kunden. Die Sperre wird unverzüglich nach Zahlung des rückständigen Betrages bei L-N aufgehoben. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte, sofern dieser nicht nachweist, dass L-N kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Sperre wird aufgehoben oder unterbleibt, falls begründeter Einwand besteht oder eine Stundungsvereinbarung getroffen worden ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in jedem Falle unberührt.

6.5 Alle vom Kunden geschuldeten Entgelte sind in EURO zur Zahlung fällig. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich bei privaten Kunden alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wünscht der Kunde die Zustellung der Rechnung über den postalischen Weg, gehen die anfallenden Portokosten zulasten des Kunden.

6.6 Bei gewerblichen Kunden wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.

6.7 Die monatliche Pauschale wird zum ersten Werktag des Monats fällig.

6.8 Sonstige Leistungen und Produkte werden nach Rechnungserstellung vom Kundenkonto abgebucht. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von L-N.

6.9 Bei Netzfreigabe während des laufenden Monats wird der Betrag anteilmäßig abgebucht.

6.10 Endet der Vertrag durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorzeitig, wird dem Kunden eine Abschlussrechnung erstellt. Diesen Betrag hat der Kunde an L-N zu überweisen, wenn L-N die Möglichkeit des Einzugs durch Lastschriftverfahren untersagt wurde. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden, der L-N aus dem Vertrag zusteht. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird die Forderung mit 5% über den Basiszinssatz, bei Haftung mit 8% verzinst.

6.11 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Internetzuganges des Kunden durch Dritte entstanden sind, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Kunde jede Nutzung, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Der Kunde wird alle berechtigten Mitnutzer seiner Verbindungskennung hierauf aufmerksam machen.

6.12 Gegenforderungen an L-N kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder von L-N anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.

6.13 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Gegenansprüchen zulässig.

6.14 Erstattungsansprüche des Kunden werden bei der nachfolgenden Rechnung berücksichtigt, sofern der Kunde keine andere Bestimmung trifft.

6.15 L-N kann Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen und/oder Factoringunternehmen mit der Einziehung der Forderungen beauftragen.

6.16 Sollte der Kunde aus dem Empfangsgebiet der L-N Netze wegziehen und keinen Internetanschluss mehr durch L-N erhalten können, kann der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall muss L-N eine amtliche Ummeldebescheinigung vorgelegt werden.

7. Änderungen der Preise und Tarife

7.1 Die Leistungen, Preise und Tarife für die vereinbarten Internet-Dienstleistungen ergeben sich aus dem Vertrag mit L-N. L-N behält sich vor, gemäß den nachfolgenden Absätzen, Anpassungen der Tarife und Preise vorzunehmen, um die Produkte an die Marktgegebenheiten der Diensterbringung und die Tarife an die Bedingungen der Zulieferer von L-N anzupassen, sofern die Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. L-N hat dazu auch dann das Recht, wenn eine solche Änderung aufgrund von Gesetzen oder richterlicher oder regulatorischer Entscheidungen erforderlich ist.

7.2 L-N informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten in geeigneter Form (schriftlich oder elektronisch) über Preis- und Tarifanpassungen.

7.3 Ein Widerspruch des Kunden bezüglich der Preis-/Tarifanpassung muss in schriftlicher oder elektronischer (E-Mail) Form erfolgen. Wurde Widerspruch eingelegt, behält sich L-N vor, den bestehenden Vertrag zum Ende seiner Laufzeit zu kündigen. Die Konditionen des bestehenden Vertrages behalten während dessen Restlaufzeit ihre Gültigkeit. Nutzt der Kunde L-N (bleibt frei geschaltet) länger als 24 Stunden nach Vertragsende, gilt eine Vertragsverlängerung gemäß AGB Ziffer 10.1 (… stillschweigende Verlängerung des Vertrages) zu den neuen Preis-/Tarifbedingungen als vereinbart. L-N wird den Kunden hierauf in der Mitteilung über die Preis-/Tarifanpassung besonders hinweisen.

8. Leistungsstörungen

8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Fehlern oder höherer Gewalt zu Ausfällen im Datennetz kommen kann.

8.2 L-N übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer verspäteten Störungs- oder Mängelanzeige resultieren. Als verspätet gilt eine Anzeige, wenn sie nicht unverzüglich nach
Kenntnisnahme und Durchführung einer zumutbaren Fehlersuche durch den Kunden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Auftreten der Störung bei L-N eingegangen ist.

8.3 Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit eine Störung oder ein Mangel nicht vor oder nicht im Verantwortungsbereich von L-N und konnte der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche erkennen, so ist der Kunde verpflichtet, die L-N durch die Überprüfung oder Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang zu erstatten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.

8.4 Im Übrigen gelten für die Ansprüche des Kunden die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen (Ziffer 9).

9. Haftung

9.1 L-N haftet für sämtliche Schäden des Kunden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze. Dies gilt nicht im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. In diesen Fällen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Ziffer 4.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

9.2 L-N haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.3 Für grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt sich die Haftung von L-N auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, sofern der Schaden nicht durch L-N verursacht wurde.

9.4 Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von L-N oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet L-N nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

9.5 In den Fällen der Ziffer 11.4 ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.6 Soweit die Haftung für L-N ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von L-N.

9.7 L-N verpflichtet sich im Falle eines Ausfalles des L-N Anschlusses (z.B. durch Beschädigung der Antennen) innerhalb von 4 Wochen eine alternative Internet-Verbindung anzubieten. Ist dies nicht möglich, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht als vereinbart.

10. Vertragslaufzeit, Kündigung und Pflichten bei Beendigung

10.1 Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate. Die Kündigung ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen zum Monatsende möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 1 Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

• der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei;

• die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Dritter, insbesondere Netzbetreiber, deren sich L-N zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen L-N mit dem Kunden bedient;

• die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse oder die Nichterbringung der geschuldeten Leistung durch diese Dritten aus anderen, von L-N nicht zu vertretenden Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistungen für L-N nicht möglich oder zumutbar ist.

10.3 Kündigt der Kunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt kein rechtfertigender Grund für die außerordentliche Kündigung vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Kunde ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte verpflichtet.

10.4 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

11 Datenschutz

11.1 Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis mit dem Kunden einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten) erhebt, verarbeitet oder nutzt L-N nur, wenn und soweit der Kunde eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt.

11.2 Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses, einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung erforderlich ist, darf L-N Bestandsdaten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.

11.3 Soweit es zur Abrechnung erforderlich ist, darf L-N Verbindungsdaten speichern und übermitteln. L-N wird Verbindungsdaten spätestens nach sechs Monate löschen, falls der Kunde nicht gegen die in Rechnung gestellten Gebühren und sonstigen Leistungen vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Eine Speicherung der Verbindungsdaten unterbleibt soweit der Gesetzgeber dies zulässt, falls der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft L-N keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

11.4 Der Kunde willigt darin ein, dass L-N seine personenbezogenen Daten an Dritte, deren sich L-N zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden bedient, übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist. Das Widerrufsrecht des Kunden (11.7) bleibt von dieser Regelung unberührt.

11.5 Beauftragt L-N Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen mit der Einziehung der Entgeltforderungen, kann L-N Verbindungsdaten und sonstige zur Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienste mit dem Kunden erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gleiches gilt, soweit L-N einen anderen Dienstanbieter, dessen sich L-N zur Erfüllung der dem Kunden geschuldeten Telekommunikationsdienstleistungen bedient, mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug beauftragt.

11.6 Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

11.7 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu ist es ausreichend, wenn sich der Kunde schriftlich an L-N wendet.

12 Eigentumsvorbehalt

12.1 Die von L-N zur Verfügung gestellten W-Lan-Hardware ist Eigentum von L-N. Nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die W-Lan-Hardware an L-N auf eigene Kosten und eigene Gefahr zurückzugeben. In keinem Fall erwirbt der Kunde Eigentum an der W-Lan-Hardware.

13. Schlussbestimmungen

13.1 L-N behält sich vor, gemäß den nachfolgenden Absätzen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, um diese Bedingungen an die Marktgegebenheiten der Diensterbringung oder neue Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages anzupassen, sofern die Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind.
L-N wird den Kunden vier Wochen vor dem In-Kraft-Treten in geeigneter Form (schriftlich oder elektronisch) über Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen informieren. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang des Änderungswunsches einer Änderung zu widersprechen. L-N wird den Kunden hierauf mit der Mitteilung über die Änderung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens die Änderungen für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden als vereinbart. L-N wird den Kunden auch hierauf in der Mitteilung besonders hinweisen. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

13.2 Willenserklärungen dürfen von beiden Vertragsparteien in elektronischer Form abgegeben werden und gelten damit als schriftlich abgegeben, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die vorliegenden AGB die elektronische Form ausschließen.

13.3 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der oben beschriebenen Dienste der L-N oder diesen Geschäftsbedingungen ist das zuständige Amtsgericht Grevesmühlen bzw. das Landgericht Schwerin je nach Streitwert ausschließlich zuständig.

13.4 Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen auch über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. L-N und der Kunde werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.